Praxisinfo
Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Praxis:
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Patienten, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören
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Privat versicherte Patienten
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Unfallpatienten, die über eine Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, sowie andere Unfallversicherte
Terminvereinbarung unter 02474 993939
für gesetzlich Versicherte Patienten:
- Zu Beginn einer Behandlung werden 10 % Zuzahlung vom Rezeptwert fällig.
- Weiter kommt eine Rezeptgebühr von 10,00 € hinzu.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Rezeptgenehmigung/-unterbrechung
Die Genehmigung:
- vor dem Behandlungsbeginn
- bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei Ihrer Krankenkasse
- bei Verlangen Ihrer Krankenkasse
Die Unterbrechnung:
- Die Behandlung muß nach Ausstellungsdatum innerhalb von vier Wochen begonnen haben, sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.
- Die Behandlung darf vier Wochen wg. Urlaub unterbrochen werden. In begründeten Ausnahmefällen, Bsp. Krankheit, kann dieser Zeitraum überschritten werden.
letzte Änderung: 28.02.2023